Laut Beschluss des Stadtrats vom 13.07.2006 wird die Stadt Weißenthurm den Winterdienst auf den Gemeindestraßen künftig selbst übernehmen. Anlass und Grund zu dieser Entscheidung waren:
- Die Verbandsgemeinde müsste für den Winterdienst ein Streugerät zum Preis von 170.000 Euro anschaffen.
- Da alle anderen Gemeinden der Verbandsgemeinde mittlerweile den Winterdienst selbst durchführen, würden die Abschreibungen für dieses Geräte voll zu Lasten der Stadt Weißenthurm gehen, ebenso die Personal- und Sachkosten, die bisher aufgeteilt wurden.
Daher stellt sich ab Winter 2006/2007 der Winterdienst in Weißenthurm mit eigenen Kräften wie folgt dar:
Die Hauptstraße – Landesstraße L121 – wird wie bisher von der Straßenmeisterei Neuwied gestreut. Die Stadt übernimmt den Winterdienst entsprechend der Dringlichkeit wie folgt:
Dringlichkeitsstufe 1
gilt für Bus- und Schulbusstrecken und umfasst folgende Straßen, die zuerst geräumt bzw. gestreut werden müssen:
Mittelweg (L 124) von der Einmündung Hauptstraße (L 121) bis zur Kirche Kettig, laut Vertrag mit der Straßenmeisterei, die dafür den Stierweg von der Hauptstraße bis zur Brückenauffahrt streut, weiterhin Kolpingstraße, Kettiger Straße (Bushaltestelle am Friedhof) Domstraße, Kirchstraße, Alte Straße, Saffiger Straße, Grüner Weg, Tulpenstraße, Rosenstraße, Brückenstraße bis Abfahrt B 256 – Rampe Aldi – Steigung Hubalecksiedlung, Berliner Straße, Wohnpark Nette bis Querrinne, Danziger Straße, Breslauer Straße bis Wendehammer, Hermannstraße bis Einmündung Stierweg, Obere Fährstraße.
Dringlichkeitsstufe 2
Hafenstraße ab Einmündung K 44, Langfuhr, Becherstraße, Rheinuferstraße, Bahnhofstraße, Pielau, Jahnstraße, Ottostraße, Andernacher Straße.
Dringlichkeitsstufe 3
Restliche Straßen entsprechend Arbeitsanfall.
Diese Arbeiten wurden bisher von der Verbandsgemeinde durchgeführt und werden nun mit einem erworbenen Großgerät wie gewohnt ausgeführt.
Darüber hinaus werden mit unserem Kleingerät die steilen Straßen „Am Hoche“, „Im Berg“, Kirchstraße und Kirchplatz sowie die Bürgersteige vor städtischen Gebäuden und Grundstücken gestreut. Hier hat die Stadt nach der geltenden Satzung die gleiche Verpflichtung wie jeder andere Anlieger.
Folgende Wege, Treppenanlagen und Einrichtungen werden mit dem Schild „eingeschränkter Winterdienst“:
Friedhof, Stationsweg/Prinzenstiege, Treppe Berliner Straße/Nettewäldchen, Treppe Pielau, Jakob-Bubser-Straße, Treppe Dammstraße, Treppe Wilhelm-Schultheis-Straße, Treppe Parkplatz Friedhof – Kapelle, Treppe Hubalecksiedlung, Treppe Lerchenweg, Treppe Breslauer Straße/Berliner Straße.
Das bedeutet, dass diese Wege, Treppen usw. erst dann bearbeitet werden können, wenn die vordringlichen Arbeiten erledigt sind.
Das Friedhofspersonal ist jedoch angewiesen, die Hauptwege und Haupttreppen auf dem Friedhof nach Möglichkeit frei zu halten.
Mit diesen Festlegungen hat der Bau- und Liegenschaftsausschuss der Stadt Weißenthurm diese Organisation des Winterdienstes beschlossen, die vom städtischen Personal des Bauhofs bewältigt werden kann.
Gertrud Wagner
Stadtbürgermeisterin


