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Einbahnregelung in einem Teilstück der Andernacher Straße

Veröffentlicht von Administrator (admin) am 11.05.2011
Nachrichten 2010-11 >>

 

Mit verkehrsrechtlicher Anordnung vom 04.05.2011 haben wir als zuständige Straßenverkehrsbehörde auf Antrag der Stadt durch die Errichtung entsprechender Verkehrszeichen eine Einbahnregelung in einem Teilbereich der Andernacher Straße eingeführt.

Die Einbahnstraße wird auf der Andernacher Straße erst hinter der Einmündung des Wiesenweges beginnen und an der Einmündung der Waldstraße enden.

Mit dieser Maßnahme wird der Zweck verfolgt, die Nutzung der Andernacher Straße sowie nachfolgender Straßenzüge als Abkürzung in Richtung Koblenz zu unterbinden und so vom Durchfahrtsverkehr zu entlasten.

Da mit der Umsetzung der Anordnung in den nächsten Wochen zu rechnen ist, bitten wir alle Verkehrsteilnehmer im Interesse der allgemeinen Sicherheit um Beachtung.

Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm

-als örtliche Ordnungsbehörde-

 

 

Zuletzt geändert am: 11.05.2011 um 17:23

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