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Sitzung 22.09.2011

Veröffentlicht von Administrator (admin) am 21.09.2011
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Am Donnerstag, 22.09.2011, fand um 18:30 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses, Hauptstraße 185, Weißenthurm eine Sitzung des Stadtrates von Weißenthurm statt.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1. Mitteilungen der Verwaltung

2. Festlegung der Hebesätze für die Gemeindesteuern für das Haushaltsjahr 2012

3. Wahl eines Vorsitzenden zur Abnahme des Jahresabschlusses 2010

4. Abnahme des Jahresabschlusses 2010

5. Beratung und Beschlussfassung über die weitere Verfahrensweise zur Optimierung der Raumakustik in der Mensa und Gymnastikhalle der Grundschule

6. Beratung und Beschlussfassung über den Beitrittsbeschluss zum Einzelhandelskonzept der Verbandsgemeinde Weißenthurm

7. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Arbeiten zur Durchführung der landespflegerischen Ausgleichsmaßnahmen im Baugebiet "Zwischen Rosenstraße und Saffiger Straße"

8. Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise mit den 26 Platanen am Rheinufer

hier: Genehmigung einer Eilentscheidung gemäß § 48 GemO

9. Einwohnerfragestunde

10. Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

- Finanzangelegenheiten

 

Am Donnerstag, 22.09.2011, fand eine Sitzung des Stadtrates von Weißenthurm statt, über deren öffentlichen Teil folgendes zu berichten ist:

Festlegung der Hebesätze für die Gemeindesteuern für das Haushaltsjahr 2012

Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, die Hebesätze für das Haushaltsjahr 2012 im Bereich der Hundesteuer um jeweils 10 % zu erhöhen. Die Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer sollen unverändert aus dem Haushaltsjahr 2011 übernommen werden.

Abnahme des Jahresabschlusses 2010

Der Stadtrat hat einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:

1. Die gemäß § 47 GemHVO erstellte Bilanz wurde festgestellt.

2. In der Ergebnisrechnung wurde ein Betrag in Höhe von 379.926,95 EUR nach 2011 vorgetragen.

3. In der Finanzrechnung wurde ein Betrag von 831.455,76 EUR gemäß § 18 Abs. 6 GemHVO in das Haushaltsjahr 2011 vorgetragen.

4. Die Haushaltsermächtigungen gemäß § 17 GemHVO, die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus gelten, wurden in Höhe von 1.512.130,00 EUR gebildet.

5. Dem Stadtbürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Weißenthurm wurde gemäß § 114 Abs. 1 GemO Entlastung erteilt.

Zum Vorsitzenden für diesen Tagesordnungspunkt wurde Bernd Scharn mit einer Stimmenthaltung gewählt.

Weitere Verfahrensweise zur Optimierung der Raumakustik in der Mensa und Gymnastikhalle der Grundschule

Messungen der Unfallkasse Rheinland-Pfalz bei der Überprüfung der Raumakustik in der neugebauten Mensa und Gymnastikhalle zeigten eine Überschreitung der zulässigen Nachhallzeiten. Es zeigte sich, dass eine schallabsorbierende Decke nicht ausreichend ist und weitere raumakustische Maßnahmen erforderlich sind. Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, die Gymnastikhalle mit den vorhandenen Akustikplatten zu bestücken. Für die Mensa soll ein Künstler in Verbindung mit Kunst am Bau angefragt werden und dann weiter beraten werden.

Beitrittsbeschluss zum Einzelhandelskonzept der Verbandsgemeinde Weißenthurm

Der Stadtrat hat dem vom Verbandsgemeinderat am 22.06.2011 verabschiedeten Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Verbandsgemeinde Weißenthurm zugestimmt und wird die darin enthaltenen Aussagen in der Bauleitplanung der Stadt Weißenthurm berücksichtigen.

Vergabe der Arbeiten zur Durchführung der landespflegerischen Ausgleichsmaßnahmen im Baugebiet "Zwischen Rosenstraße und Saffiger Straße"

Der Stadtrat hat einstimmig den Auftrag zur Durchführung der landespflegerischen Ausgleichsmaßnahmen im o.g. Baugebiet zum Angebotspreis von 104.126,68 EUR einschließlich Mehrwertsteuer vergeben.

Eilentscheidung bezüglich der 26 Platanen am Rheinufer

Der Bau-, Liegenschaft- und Verkehrsausschuss hat dem Stadtrat am 11.08.2011 empfohlen, den Baumschnitt an den 26 Platanen am Rheinufer durchzuführen. Aufgrund des starken Unwetters am 26.08.2011 wurden die Platanen durch Windbruch und Sturmeinwirkung stark beschädigt. Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht hat der Stadtbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten den Auftrag für die Beseitigung von Tot-/Bruchholz und den Nacharbeiten von Bruchstellen im Rahmen einer Eilentscheidung gemäß § 48 GemO zum Preis von 6.182,65 EUR vergeben. Der Stadtrat hat die getroffene Eilentscheidung zustimmend zur Kenntnis genommen.

Zuletzt geändert am: 18.10.2011 um 16:07

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