Weißenthurm

junge Stadt am Rhein

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in einem Teilstück der Hauptstraße (L 121) in der Stadt Weißenthurm auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen 

 

Der Lärmschutz durch straßenverkehrsbehördliche Geschwindigkeitsbeschränkungen auf klassifizierten Durchgangsstraßen beschäftigt die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm sowie ihre Städte und Ortsgemeinden bereits seit geraumer Zeit.

 

Mit der Zustimmung des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz als obere Straßenverkehrsbehörde sowie im Einvernehmen mit dem Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz, der Polizeiinspektion Andernach und der Stadt Weißenthurm erfolgte nunmehr eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen in einem Teilstück der Hauptstraße (L 121) in der Stadt Weißenthurm.

 

Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz hat zur Ermittlung einer Lärmbetroffenheit Lärmberechnungen nach der “Lärmschutzrichtlinie StV“ auf der Grundlage der “Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen 90“ für den Bereich der Hauptstraße in Weißenthurm durchgeführt. Hierbei wurden insgesamt 122 Gebäude (20 Gebäude im Wohngebiet,              102 Gebäude im Mischgebiet) untersucht. Nach Abzug der lärmsanierten Gebäude wird der Richtwert für Wohn- und Mischgebiete im Tageszeitraum von 70 dB(A) an 49 Gebäuden überschritten. Im Nachtzeitraum wird der Richtwert für Wohn- und Mischgebiete von 60 dB(A) an 65 Gebäuden überschritten.

 

Die angesprochenen Untersuchungen des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz umfassten den eng bebauten und schmalen Bereich der Hauptstraße zwischen der Einmündung der Annastraße bis zur Einmündung der Gartenstraße. Für diesen Abschnitt erfolgt daher nunmehr eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen.

 

Gemeinsam mit den Städten und Ortsgemeinden sind derzeit weitere Verfahren aktiv mit dem Ziel, durch eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten auf klassifizierten Durchgangsstraßen Lärm zu reduzieren. Diesbezüglich besteht ein intensiver Austausch mit den Fachministerien des Landes Rheinland-Pfalz.

 

Auf die neue Regelung weisen vor Ort eine Vielzahl entsprechender Verkehrszeichen mit dem Zusatz “Lärmschutz“ hin. Zusätzlich werden in Kürze entsprechende Fahrbahnmarkierungen aufgebracht. Der bereits vorhandene Schutzstreifen für Radfahrer verbleibt zwischen der Kreuzung mit der Becher- und der Kettiger Straße sowie der Einmündung der Gartenstraße.

 

Im Interesse der Sicherheit des Verkehrs sowie aus Gründen des Lärmschutzes bitten wir alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um die Einhaltung der neuen Regelung. Verstöße können Verwarnungsgelder, Geldbußen und den temporären Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen.

 

Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm

 

als örtliche Ordnungsbehörde

 

 

 

 

 

Blick aus dem weißen Turm via Webcam

 

 

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