Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
auf den Weißenthurmer Straßen hat es in der zurückliegenden Zeit einige straßenverkehrsrechtliche Änderungen gegeben. Schon seit längerer Zeit ist vielen Verkehrsteilnehmern aufgefallen, dass der getrennte Fuß- und Radweg im Verlauf der Hauptstraße nicht mehr besteht und die entsprechende Beschilderung entfernt bzw. angepasst wurde.
Warum ist das so?
Auf der Hauptstraße entlang der metallverarbeitenden Betriebe in Fahrtrichtung Andernach, weist die Gehwegfläche, insbesondere aufgrund der Laternenmasten, nicht die erforderliche Breite auf um sie verpflichtend für Fußgänger und Radfahrer freizugeben. Dazu kommen noch Konfliktzonen im Bereich der Bushaltestellen. Auch in der Gegenrichtung ist die Gesamtbreite sowie der Abstand zwischen dem Geh- und dem Radwegteil zu gering, um beiden Verkehrsarten nebeneinander einen Sonderweg anbieten zu können. Auch eine Freigabe des Gehweges ohne eine Benutzungspflicht für Radfahrer ist rechtlich nicht zulässig. Dagegen sprechen die zahlreichen Straßeneinmündungen sowie Grundstücksausfahrten.
Immer wieder fallen Radfahrer und E- Roller-Fahrer auf, die auf den auch in weiteren Teilstücken der Hauptstraße zu schmalen Gehwegen unterwegs sind. Dabei fahren diese schnell und auch rücksichtslos, so dass es immer wieder zu Beinahe-Unfällen im Bereich von Geschäften und Privathäusern kommt.
Dabei gelten im Bereich der Hauptstraße bereits seit längerem einige Regeln welche besonders für Radfahrer und Rollerfahrer die Benutzung der Fahrbahn erleichtern. Tempo 30 ermöglicht es dem Radfahrer talwärts, gleichberechtigt im Verkehr „mitzuschwimmen“. Bergwärts sorgt ein Fahrradschutzstreifen für einen hervorgehobenen Bereich für Radfahrer. Fahrer von E-Rollern mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und einem erforderlichen Versicherungskennzeichen, müssen mindestens 14 Jahren alt sein. Die Roller gehören ebenfalls nicht auf die Gehwege, sondern auf Radwege, Radfahrstreifen oder auf die Fahrbahn. Die Nutzung von Gehwegen und Fußgängerzonen sind verboten.
Wir appellieren hier daher nochmals an die Zweiradfahrer um die Beachtung von §1 der StVO Absatz 1: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“ Und Absatz 2: „Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“
Vor einigen Monaten wurde ein Antrag gestellt, Fußgängerüberwege statt der bestehenden Querungshilfen in der Brückenstraße und der Bürgermeister-Hubaleck-Straße im Kurvenbereich anzulegen. Aufgrund zu geringer Fußgängerzahlen liegen hierfür entsprechend den maßgeblichen Richtlinien jedoch die rechtlichen Voraussetzungen nicht vor. Stattdessen haben wir uns dazu entschieden, die Situation für Fußgänger durch eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in diesem Bereich zu verbessern.
Hier bitten wir um Beachtung.
Auf ein gutes Miteinander, Ihr
Johannes Juchem
Stadtbürgermeister

